Norz Innenarchitektur & Möbeltischlerei GmbH wurde 1976 von Peter und Heinz Norz gegründet. Ansässig in St. Georgen i. A. und Vöcklabruck beschäftigt Norz 25 Mitarbeiter.
Als führender Einrichtungsprofi und Komplettausstatter der Region steht Norz seit über 40 Jahren für meisterhafte Tischlereiqualität und anspruchsvolle Innenarchitektur für den gesamten Wohnbereich sowie hochwertige Küchen ausgewählter internationaler und österreichischer Topmarken. Norz bietet Ihnen architektonische Gesamtlösungen von der Planung Ihres Hauses bis hin zur perfekt abgestimmten, maßgefertigten Einrichtung.
Für den Inhalt verantwortlich:
Norz Innenarchitektur & Möbeltischlerei GmbH
Johann-Beerstraße 43
4880 St. Georgen im Attergau
T: +43 (0) 7667 6573
F: +43 (0) 7667 8341
E:
UID-Nr: ATU 24678203
Firmenbuchnummer: 103259b
Firmenbuchgericht: Landesgericht Wels
Geschäftsführung: Anna Norz
Inhaber: Anna Norz
ECG-Informationen (WKO)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und Norz Innenarchitektur & Möbeltischlerei GmbH hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden.
Sämtliche Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Angebote werden schriftlich oder per E-Mail erteilt. Darin verzeichnete Mengen beruhen auf sorgfältiger Schätzung, können jedoch von den Abrechnungsmengen abweichen. Allenfalls übermittelte Zeichnungen bzw. Entwürfe dürfen Dritten vor Vertragsabschluss ohne Genehmigung durch Fa. Norz nicht zugänglich gemacht werden und dürfen anderweitig nicht verwendet werden.
Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt wurden und schriftlich abgegeben wurden. Weiteres sind alle unsere schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht.
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in der Abmessung und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u. ä.
Erforderliche Bewilligungen Dritter sind ausnahmslos und rechtzeitig vom Auftraggeber beizubringen. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Werden vom Auftraggeber Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht die Unrichtigkeit für Fa. Norz offenkundig ist oder Naturmaß vereinbart wurde.
Sämtliche bekannt gegebenen Preise verstehen sich in Euro (€). Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben. Für vom Auftraggeber angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt.
Die von Fa. Norz gelegten Rechnungen sind binnen 8 Tagen netto ohne Skontoabzug zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine schriftliche anders lautende Vereinbarung getroffen wird. Werden nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist Fa. Norz berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber abhängig zu machen.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten, Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
Verbraucher gem. KSchG haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Auf individuell, kundenspezifische Anfertigungen wird kein Rücktrittsrecht gewährt. Sollte dennoch der Auftrag storniert werden, werden alle bereits anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Für Verträge mit Unternehmen ist unser Firmensitz, wie im Impressum angegeben, als Gerichtsstand vereinbart. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte in Oberösterreich vereinbart. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand: Wels/Austria.
Alle gelieferten, montierten und sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum der Fa. Norz Bau & Möbeltischlerei und dürfen bis dahin weder verkauft noch verpfändet werden. Im Fall der Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, das Eigentumsrecht von Fa. Norz geltend zu machen und Fa. Norz davon umgehend zu informieren.
Norz Innenarchitektur & Möbeltischlerei GmbH verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter, die Bestimmungen über das Datengeheimnis gemäß § 15 DSG 2000 (Datenschutzgesetz 2000) einzuhalten.